- Öffentlich bestellter -
Vermessungsingenieur
- Beratender Ingenieur -
Für Vermessung
- Vermessungsbüro Wulf Jeß -
Unsere Bürozeiten
Montag - Donnerstag:
07:00 - 16:30 Uhr
Freitag:
07:00 - 13:00 Uhr
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Für Vermessung
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Freitag:
07:00 - 13:00 Uhr
Profitieren Sie von unserem fundierten Know-how und jahrelanger Erfahrung und beauftragen Sie das Vermessungsbüro Jeß. Für amtliche Katastervermessungen steht Ihnen unser Büro in Kiel zur Verfügung, aber wir sind auch als beratende Ingenieure in Kaltenkirchen für Sie erreichbar. Alle Dienstleistungen bieten wir in ganz Schleswig-Holstein an.
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wie das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeoSH) befugt, hoheitliche Vermessungen im Liegenschaftskataster durchzuführen. Darunter fallen folgende Aufgaben:
In Schleswig-Holstein werden sie durch das Innenministerium beaufsichtigt. Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir an die Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) gebunden.
Berufsaufgaben des beratenden Ingenieurs ist die Ausübung von Ingenieurstätigkeiten:
Als beratende Ingenieure sind wir an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden.
Auf dem Weg vom Grunderwerb bis zum Eigenheim sind einige behördliche Vorgänge zu beachten. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie den passenden Ansprechpartner für den Weg durch die Instanzen. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Erwerben Sie ein komplettes Grundstück, so benötigen Sie einen Ausschnitt aus der amtlichen Katasterkarte und gegebenenfalls die Grenzen des Grundstückes vor Ort. Eine Grenzherstellung wird notwendig, sobald die Grenzmarken vor Ort fehlen oder fehlerhaft sind.
Sofern Sie nur einen Teil eines Grundstückes erwerben, muss dieser Teil von dem alten Grundbuchblatt abgeschrieben werden. Aus diesem Grund wird eine katasteramtliche Teilungsvermessung notwendig.
Ist Ihr Gebäude – ob Wohnhaus oder Gewerbeimmobilie - gebaut, so muss eine verpflichtende katasteramtliche Gebäudeeinmessung durchgeführt werden.
Nach der Vermessung vor Ort und der innendienstlichen Bearbeitung wird die Messungssache dem LVermGeoSH zur Übernahme eingereicht. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und unserem fachlichen Know-how. Es lohnt sich.
Im Laufe von über 50 Geschäftsjahren hat unser Büro zahlreiche Projekte erfolgreich umgesetzt. Sie finden hier einige Fotos, um sich einen kleinen Einblick von unserem Arbeitsalltag zu verschaffen.
Sophienblatt 88-90 in 24144 Kiel
0431 / 6 24 25
0431 / 6 28 89
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Schulstraße 11 B in 24568 Kaltenkirchen
04191 / 38 69
04191 / 95 63 16
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