- Öffentlich bestellter -
Vermessungsingenieur
Grenzherstellungen
Teilungsvermessungen
Gebäudeeinmessungen
- Beratender Ingenieur -
Für Vermessung
Beratung & Planung
Berechnung & Konstruktion
Gutachtertätigkeit & Bauüberwachung
- Vermessungsbüro Wulf Jeß -
Unsere Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag: 07:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 07:00 - 13:00 Uhr
VERMESSUNGSBÜRO JESS
Profitieren Sie von unserem fundierten Know-how und jahrelanger Erfahrung und beauftragen Sie das Vermessungsbüro Jeß. Für amtliche Katastervermessungen steht Ihnen unser Büro in Kiel zur Verfügung, aber wir sind auch als beratende Ingenieure in Kaltenkirchen für Sie erreichbar. Alle Dienstleistungen bieten wir in ganz Schleswig-Holstein an.
ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR (KIEL)
KATASTERVERMESSUNG
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wie das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (LVermGeoSH) befugt, hoheitliche Vermessungen im Liegenschaftskataster durchzuführen. Darunter fallen folgende Aufgaben:
- Grenzherstellung
- Teilungsvermessung
- Gebäudeeinmessung
In Schleswig-Holstein werden sie durch das Innenministerium beaufsichtigt. Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir an die Landesverordnung über Gebühren des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) gebunden.
BERATENDER INGENIEUR FÜR VERMESSUNG (KALTENKIRCHEN)
INGENIEURVERMESSUNG
Berufsaufgaben des beratenden Ingenieurs ist die Ausübung von Ingenieurstätigkeiten:
- Erstellung von Bestandsplänen und Lage- und Höhenplänen
- Amtliche Lage- und Höhenpläne der Stadt Kiel
- Gebäudeabsteckung
- Achsabsteckung
- Bauüberwachung
Als beratende Ingenieure sind wir an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden.
VOM GRUNDERWERB ZUM EIGENTUM
Auf dem Weg vom Grunderwerb bis zum Eigenheim sind einige behördliche Vorgänge zu beachten. Mit uns an Ihrer Seite haben Sie den passenden Ansprechpartner für den Weg durch die Instanzen. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
GRENZHERSTELLUNG
Erwerben Sie ein komplettes Grundstück, so benötigen Sie einen Ausschnitt aus der amtlichen Katasterkarte und gegebenenfalls die Grenzen des Grundstückes vor Ort. Eine Grenzherstellung wird notwendig, sobald die Grenzmarken vor Ort fehlen oder fehlerhaft sind.
TEILUNGSVERMESSUNG
Sofern Sie nur einen Teil eines Grundstückes erwerben, muss dieser Teil von dem alten Grundbuchblatt abgeschrieben werden. Aus diesem Grund wird eine katasteramtliche Teilungsvermessung notwendig.
GEBÄUDEEINMESSUNG
Ist Ihr Gebäude – ob Wohnhaus oder Gewerbeimmobilie - gebaut, so muss eine verpflichtende katasteramtliche Gebäudeeinmessung durchgeführt werden.
Nach der Vermessung vor Ort und der innendienstlichen Bearbeitung wird die Messungssache dem LVermGeoSH zur Übernahme eingereicht. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und unserem fachlichen Know-how. Es lohnt sich.
UNSERE KONTAKTDATEN
- VERMESSUNGSBÜRO WULF JESS -
ÖFFENTLICH BESTELLTER VERMESSUNGSINGENIEUR
BERATENDER INGENIEUR IN KALTENKIRCHEN
Telefon: 04191 / 38 69
Fax: 04191 / 95 63 16
E-Mail: [email protected]